Nenngelderstattung 2018

Unser Verein setzt sich für den Lizenzsport ein und zahlt als Anreiz gemäß Ziffer 4b der Beitrags- und Gebührenordnung für die Teilnahme an Lizenzrennen auf Antrag einen Zuschuss zum gezahlten Nenngeld. Das entsprechende Antragsformular sollte die Lizenzfahrer*innen unter euch mittlerweile per E-Mail erreicht haben, ansonsten meldet euch bitte!

Ein Erstattungsanspruch gilt auch für Lizenzrennen im Ausland, soweit diese von einem der UCI angeschlossenen Verband ausgerichtet wurden und Teil des (dortigen) nationalen Rennkalenders waren. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass mit einer über den Verein gelösten Lizenz und im Vereinstrikot gestartet wurde.

Für diejenigen, die im Winter Rennen fahren wollen – im Wesentlichen betrifft das die Crosser*innen unter euch – wird es einen entsprechenden zweiten Aufruf im Januar 2019 geben. Wir würden die Nenngelderstattung aber gerne, soweit das möglich ist, noch im laufenden Geschäftsjahr abwickeln und bitten um Rücksendung der ausgefüllten Anträge bis zum 15. November 2018.

Bitte schreibt mir, wenn ihr Fragen haben solltet, eine kurze Mail an leistungssport(at)erg1900.de – Danke!